1. Allgemeine Informationen und Anwendungsbereich
1.1 Die NeoRebels GmbH, Dreiherrnsteinplatz 11, D-63263 Neu-Isenburg (“NeoRebels” oder “Wir”) ist der Anbieter der AI-Produktivitätsplattform sqemes (die “Plattform”), einem Generative AI Prompt Manager, der es Unternehmen jeder Größe (“Kunden”) ermöglicht.
1.2 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Nutzungsbedingungen) gelten für die Nutzung der “sqemes” Plattform.
1.3 Vereinbarungen zu spezifischen Dienstleistungen oder Servicebereichen werden Teil des Vertrags mit dem Kunden und gehen im Falle von Widersprüchen diesen Nutzungsbedingungen vor.
1.4 Vereinbarungen über spezifische Dienstleistungen oder Dienstleistungsbereiche werden Teil des Vertrags mit dem Kunden und haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
1.5 Für Geschäftskunden mit eigenen AGB: Die Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Abweichende, widersprechende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur insoweit Bestandteil des Vertrages, als Sqemes ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungspflicht gilt in jedem Fall, zum Beispiel auch dann, wenn Sqemes die Zahlungen des Kunden bedingungslos akzeptiert oder den Service vorbehaltlos bereitstellt, obwohl sie über die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden informiert ist.
1.6 Die Nutzungsvereinbarung besteht aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Produkts, den allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Anhängen zu diesen Nutzungsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Leistungsbeschreibung, (2) Anhänge und (3) Allgemeine Nutzungsbedingungen. Die Parteien schließen einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ab.
2. Gegenstand des Vertrags und grundlegende Funktionalitäten der Plattform
2.1 Die Plattform bündelt den Zugang zu verschiedenen LLMs. Der Kunde kann die LLMs, die in ihrem Arbeitsbereich zur Verwendung zugelassen sind, aus den derzeit verfügbaren LLMs (verfügbar zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Nutzungsvertrags, wie im Anhang “LLMs” angegeben) bestimmen, wobei er zwischen LLMs, die in der Europäischen Union oder anderen Regionen gehostet sind, wählen kann. Kunden verwenden ihre eigenen API-Schlüssel für LLMs. Die Plattform übermittelt Kundenanfragen (“Prompts”) an das ausgewählte LLM, und die vom LLM erzeugten Antworten (“Output”) werden an den Kunden gesendet. Basierend auf dem Inhalt der Kommunikation kann eine Beschreibung für die Eingabevorlagen automatisch erstellt und angezeigt werden. Zusätzlich umfasst die Plattform Funktionen für Workflow- und Automatisierungsmanagement durch Integrationen und Zusammenarbeit innerhalb einer organisatorischen Struktur.
2.2 Der Kunde kann Drittsysteme (z.B. Automatisierungstools oder Kommunikationssysteme) von Drittanbietern (z.B. Zapier, Notion, Slack, Pabbly Connect) als “Drittanbieter-Tools” in seinen Arbeitsbereich integrieren. Drittanbietertools werden vom jeweiligen Drittanbieter gemäß deren vertraglichen Bedingungen bereitgestellt; Sqemes ist nicht verantwortlich für Drittanbietertools, deren Verfügbarkeit und Funktionalität, und lehnt jegliche Haftung für Drittanbietertools ab.
2.3 Die spezifischen Funktionalitäten und Systemanforderungen der Plattform sind in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung aufgeführt.
2.4 SaaS und Dediziertes Hosting:
Sqemes stellt dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur zur Verfügung. Die Daten des Kunden werden auf Servern in der Europäischen Union gespeichert, sofern nicht anders vereinbart. Eine Speicherung in den USA kann auf Anfrage arrangiert werden.
Sqemes stellt die Plattform am Zugangspunkt des Datenzentrums von Sqemes (“Übergabepunkt des Dienstes”) zur Nutzung bereit. Um die Plattform zu nutzen, muss der Kunde über einen eigenen Internetzugang verfügen und die Plattform an der Übergabestelle über diesen Zugang aufrufen.
2.5 Selbstverwaltetes Hosting:
Sqemes bietet Unternehmenskunden die Möglichkeit, auf das GitHub-Repository zuzugreifen, das den für die Installation und den Betrieb der Plattform auf dem System des Kunden erforderlichen Code enthält. TDer Kunde darf nicht unbefugten Dritten Zugang gewähren oder den Zugang ermöglichen. Sqemes ist nicht verpflichtet, die Plattform auf dem System des Kunden zu installieren. Der Kunde darf den Code ausschließlich für die vertragsgemäße Installation und den Betrieb der Plattform verwenden. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu Sicherheitszwecken anzufertigen (“Sicherungskopie”). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen und einen Urheberrechtshinweis zugunsten von Sqemes aufzunehmen. Wenn die Plattform zum Herunterladen bereitgestellt wird, ist das Erstellen einer Sicherungskopie nicht gestattet, falls es möglich ist, die Plattform erneut herunterzuladen.
2.6 Die LLMs werden von Drittanbietern (“LLM-Anbietern”) in deren alleiniger Verantwortung betrieben. Die Nutzung der LLMs auf der Plattform unterliegt dem Umfang, in dem der jeweilige LLM-Anbieter die Dienstleistungen erbringt. Sqemes hat keinen Einfluss auf das technische Design und den Leistungsumfang der von den LLM-Anbietern bereitgestellten Dienste und gewährleistet keinen bestimmten Funktionsumfang. Anbieter von LLM können den Umfang ihrer Dienstleistungen jederzeit ändern oder beenden, was möglicherweise die Dienste von Sqemes behindert. Sqemes haftet nicht für Serviceeinschränkungen, die durch Änderungen bei Anbietern von LLM verursacht werden.
2.7 Führt eine Änderung der Funktionalität eines oder mehrerer LLMs oder eine nicht vorübergehende eingeschränkte oder fehlende Verfügbarkeit eines oder mehrerer LLMs dazu, dass der Kunde unter Berücksichtigung des Umfangs und der Dauer der Beeinträchtigung, deren Bedeutung für den Kunden, der Vertragslaufzeit und der vereinbarten Vergütung die Fortsetzung des Vertrags als unzumutbar erachtet, so kann der Kunde den Nutzungsvertrag außerordentlich mit einer Kündigungsfrist von (i) 7 Tagen bei einem monatlichen Vertrag und (ii) 30 Tagen bei einem jährlichen Vertrag kündigen. In diesem Fall schuldet der Kunde die wiederkehrende Gebühr nur anteilig für die Vertragslaufzeit bis zum Kündigungsdatum. Einmalzahlungen werden nicht zurückerstattet. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn der Kunde Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist und die Nutzung durch den Kunden aufgrund einer Kündigung durch den Kunden oder einer Kündigung oder anderen Maßnahmen des LLM-Anbieters, für die der Kunde verantwortlich ist, beendet oder eingeschränkt wird.
2.8 Sqemes ist nur verpflichtet, die Plattform zu ändern oder anzupassen, wenn eine solche Änderung oder Anpassung für die Wartung der Plattform nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Andernfalls ist Sqemes nur verpflichtet, die Plattform zu ändern, anzupassen und weiterzuentwickeln, wenn die Parteien dies ausdrücklich gesondert vereinbaren.
3. Registrierung und Erstellung eines Kundenkontos
3.1 Um auf die Dienste der Plattform zugreifen zu können, muss sich der Kunde registrieren und ein Kundenkonto erstellen.
3.2 Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Im Falle nachträglicher Änderungen müssen die im Benutzerkonto gespeicherten Daten, insbesondere Adresse, Zahlungs- und Kontaktdaten, stets aktuell gehalten werden.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zu den Dritten zählen nicht die Mitarbeiter des Kunden und andere vom Kunden autorisierte Nutzer, die berechtigt sind, die Plattform zu nutzen und für die der Kunde eine Lizenz besitzt.
3.4 Für die Nutzung der Plattform unter Self-Managed Hosting ist kein Kundenkonto erforderlich.
4. Versuchs- und Pilotphase
4.1 Der Kunde kann die Plattform für einen Zeitraum von einer Woche mit eingeschränkter Funktionalität kostenlos nutzen („Testphase“). Nach Ablauf der Testphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der Kunde keinen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform abschließt.
4.2 Wenn Sqemes und der Kunde eine kostenpflichtige Testphase („Pilotphase“) vereinbart haben, ist der Kunde berechtigt, die Plattform für die Dauer der Pilotphase mit der vereinbarten Anzahl von Nutzern und gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Nach Ablauf der Pilotphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der Kunde keinen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Plattform abschließt. Eine ordentliche Kündigung ist während der Pilotphase für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5. Vertragsschluss
Die Leistungsbeschreibung der Produkte auf der Sqemes-Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Wenn der Kunde nach der kostenlosen Testphase ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen möchte, kann im Kundenkonto unter „Einstellungen > Abonnements“ ein Upgrade ausgewählt werden. Der Kunde wird dann zum Zahlungsdienstleister PayPal weitergeleitet, um das Abonnement abzuschließen. Durch Klicken auf „Abonnieren“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung für das ausgewählte Produkt auf. Der Vertrag kommt mit dem Erhalt der Bestätigungs-E-Mail von Sqemes oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch Sqemes zustande. Die Annahmefrist beträgt sieben Tage. Nimmt Sqemes das Angebot des Kunden innerhalb dieses Zeitraums nicht an oder beginnt nicht mit der Leistungserbringung, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.
6. Verfügbarkeit der Plattform, Fehlerbehebung
6.1 Die Plattform ist durchschnittlich zu 99% pro Kalendermonat verfügbar.
6.2 Eine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die in die Verantwortung von Sqemes fallen, vollständig nicht verfügbar ist. Eine Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die nicht Sqemes zuzurechnen sind, nicht zugänglich ist, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt (einschließlich Krieg und kriegsähnlicher Zustände, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, einschließlich der COVID-19-Pandemie), Fehlbedienung durch den Kunden oder dessen vertragsgemäße Nutzung oder aufgrund geplanter Wartungszeiten gemäß Abschnitt 6.3.
6.3 Sqemes kann den Zugang zur Plattform vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Sqemes wird geplante Wartungszeiten dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen. Geplante Wartungszeiten, die die Verfügbarkeit nicht beeinträchtigen, können an Samstagen und Sonntagen von 0:00 bis 7:00 Uhr stattfinden. Die Gesamtdauer der geplanten Wartungszeiten darf 24 Stunden pro Monat nicht überschreiten.
6.4 Wenn die Plattform einen Fehler oder eine Störung aufweist, muss der Kunde Sqemes unverzüglich schriftlich benachrichtigen, eine detaillierte Beschreibung der Situation geben und alle Informationen beifügen, die für die Fehlerbehebung nützlich sind („Fehler- und Störungsmeldungen“). Sqemes wird auf ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen von Enterprise-Kunden innerhalb eines Arbeitstages (die „Reaktionszeit“) mit qualifiziertem Feedback zu den Ursachen des Fehlers und den ergriffenen und zu ergreifenden Maßnahmen zur Fehlerbehebung reagieren. Die Reaktionszeit gilt nicht für geringfügige Fehler und Störungen.
6.5 Ein Fehler oder eine Störung liegt vor, wenn die Plattform nicht über die vertraglich vereinbarten Funktionen verfügt und dies in den Verantwortungsbereich von Sqemes fällt.
6.6 Dieser Abschnitt 6 gilt nicht für die Verfügbarkeit der LLMs. Sqemes garantiert keine spezifische Verfügbarkeit der LLMs und übernimmt diesbezüglich keine Haftung.
6.7 Dieser Abschnitt 6 gilt auch nicht, wenn die Parteien Self-Managed Hosting vereinbart haben.
7. Nutzungsrechte an der Plattform
7.1 Sqemes gewährt dem Kunden ein vorübergehendes, widerrufliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Beendigung des Vertrags.
7.2 Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Aktivitäten nutzen. Die Nutzung darf nur durch die vereinbarte Anzahl von Benutzern gleichzeitig erfolgen.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen oder anderweitig zu vertreiben oder zu übertragen; die Plattform zur Entwicklung eigener Dienste mit denselben oder im Wesentlichen denselben Funktionalitäten zu nutzen; Funktionalitäten der Plattform zu aktivieren und/oder zu nutzen, für die keine Nutzungsrechte gewährt wurden; die Nutzungsrechte an der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung von Sqemes Zugang zur Plattform zu gewähren; den Quellcode der Plattform, Algorithmen oder andere Programmkomponenten zu modifizieren, zu übersetzen, zu reproduzieren, zu dekompilieren, die Funktionen zu untersuchen oder anderweitig zu ändern, außer soweit dies gesetzlich nach § 69d oder § 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes zulässig ist; rechtliche Hinweise, insbesondere bezüglich der gewerblichen Schutzrechte von Sqemes, zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu ändern.
8. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
8.1 Wenn der Kunde die Plattform unter SaaS oder Dedicated Hosting nutzt, gewährt der Kunde Sqemes das nicht-exklusive Recht, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, insbesondere Kommunikationsinhalte (einschließlich Eingabeaufforderungen, Fotografien, Grafiken, Videos, Dateien, Dokumente, Logos und Symbole, Texte, zusammenfassend „Kundeninhalte“), während der Vertragslaufzeit in dem Umfang zu nutzen, der für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies umfasst die Vervielfältigung, Bearbeitung und Übertragung, insbesondere an die vom Kunden ausgewählten LLM-Anbieter. Der Kunde stellt sicher, dass er das Recht hat, diese Rechte an Sqemes zu gewähren. Sqemes erwirbt keine zusätzlichen Rechte an den Kundeninhalten. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten.
8.2 Der Kunde darf Kundeninhalte auf der Plattform nur speichern oder übertragen, wenn (i) er zur Nutzung in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt ist, (ii) dies nicht die Rechte Dritter verletzt (insbesondere Markenrechte, Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte sowie Persönlichkeitsrechte) und (iii) sie keine illegalen, gewalttätigen, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalte aufweisen.
8.3 Zusätzliche Anforderungen der jeweiligen LLM-Anbieter können für die Nutzung einzelner LLMs gelten:
Open AI:
- [OpenAI Usage Policies](https://openai.com/policies/usage-policies)
Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen einzuhalten. Sqemes betont, dass Verstöße gegen diese Bedingungen zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Nutzung von LLM führen können. Sqemes haftet nicht für Einschränkungen der Dienste von Sqemes, die sich aus der Verletzung der Bedingungen eines LLM-Anbieters durch den Kunden ergeben.
8.4 Auf erste Anforderung von Sqemes stellt der Kunde Sqemes von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich LLM-Anbietern) frei, die aufgrund (i) der Nutzung von Kundeninhalten durch Sqemes oder den Kunden und (ii) der Nutzung der Plattform durch den Kunden gegen Sqemes erhoben werden, soweit diese Ansprüche nicht aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Sqemes resultieren. Dies umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung gemäß dem RVG.
8.5 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eigenständig Sicherungskopien der Kundendaten zu erstellen.
8.6 Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Dritte keinen unbefugten Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten Plattform erhalten.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Die vereinbarte Vergütung, einschließlich einer etwaigen nutzungsbasierten Vergütung für API-Aufrufe, ist monatlich am Ende des Monats fällig. Kunden, die LLMs mit ihren eigenen API-Schlüsseln und basierend auf ihren eigenen Verträgen mit den jeweiligen Anbietern nutzen, zahlen die vereinbarte Vergütung direkt an den Anbieter.
9.2 Alle Beträge verstehen sich in EUR und netto.
9.3 Die Abrechnung an den Kunden erfolgt elektronisch (z.B. per E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.4 Der Kunde kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus einem gegenseitigen Verhältnis.
9.5 Sqemes ist berechtigt, die vom Kunden gemäß diesem Nutzungsvertrag zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen auf der Grundlage der Entwicklung der bei Sqemes für die Preiskalkulation relevanten Kosten anzupassen. Eine solche Anpassung kann zu einer Preiserhöhung oder -senkung führen. In die Berechnung der Gesamtkosten bei Sqemes fließen insbesondere Verwaltungskosten, Kosten für Wartung und Betrieb der IT-Infrastruktur von Sqemes, allgemeine Kosten (Vertriebs- und Marketingkosten, Personalkosten, Mieten, externe Dienstleister) sowie Finanzierungskosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben ein. Vom LLM-Anbieter in Rechnung gestellte Kosten trägt der Kunde selbst. Kostensteigerungen und -senkungen werden von Sqemes gleichermaßen bei der Preisgestaltung berücksichtigt. Alle Preisänderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und treten frühestens 30 Tage nach einer solchen Benachrichtigung durch Sqemes in Kraft. Erhöht Sqemes die Vergütung um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung zu kündigen.
10. Garantie
10.1 Bei Mängeln der Plattform gelten die §§ 536 ff. BGB. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde muss Sqemes unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel informieren.
10.1 Bei Mängeln der Plattform gelten die §§ 536 ff. BGB. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde muss Sqemes unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel informieren.
10.3 Eine Kündigung durch den Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB aufgrund der Nichtgewährung des vertraglich vereinbarten Gebrauchs ist nur zulässig, wenn Sqemes ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gegeben wurde und diese erfolglos geblieben ist.
10.4 Sqemes assumes no warranty for the customer’s internet access, especially for the availability and dimensioning of internet access. Sqemes also assumes no warranty for the customer’s systems on which the platform may be running.
10.5 Sqemes hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den LLMs generierten Ausgaben und übernimmt hierfür keine Gewähr. Sqemes weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde sich nicht ohne Überprüfung auf die inhaltliche Richtigkeit der Ausgaben verlassen sollte. Ausgaben, die aufgrund ihres Detailgrads oder ihrer Spezifität korrekt erscheinen, können erhebliche Ungenauigkeiten enthalten. Ausgaben können auch nicht die neuesten oder vollständigen Informationen enthalten. Ereignisse oder Änderungen der zugrunde liegenden Fakten, die nach dem Training des jeweiligen LLMs aufgetreten sind, werden vom LLM nicht berücksichtigt und können in den Ausgaben fehlen.
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Mietminderung durch Abzug des Minderungsbetrags von der laufenden Vergütung zu beanspruchen. Ansprüche des Kunden aus Bereicherungsrecht auf Rückforderung des überzahlten Teils der Vergütung aufgrund einer berechtigten Minderung bleiben unberührt.
11. Haftung und Schäden
11.1 Sqemes haftet in allen Fällen der vertraglichen und außervertraglichen Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.2 In allen anderen Fällen ist die Haftung von Sqemes – sofern nicht anders in Klausel 11.3 geregelt – auf die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung beschränkt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), begrenzt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen, vorbehaltlich der Regelung in Klausel 11.3.
11.3 Die Haftung von Sqemes für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den oben genannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
11.4 Wenn gemäß diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Vertreter, insbesondere der Mitarbeiter, von Sqemes.
11.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Sqemes beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Absätze 11.1 und 11.3.
11.6 Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch das Verhalten eines LLM-Anbieters entstehen, ist die Haftung von Sqemes auf die Abtretung der Ansprüche von Sqemes gegen den jeweiligen LLM-Anbieter beschränkt, soweit die vertraglichen und Nutzungsbedingungen des Anbieters (wie in Anhang „LLMs“ ersichtlich) eine Abtretung zulassen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Vertragspartner des jeweiligen LLM-Anbieters ist. In diesem Fall ist jegliche Haftung von Sqemes für solche Schäden ausgeschlossen.
12. Sperrung des Zugangs zur Plattform, Löschung von Inhalten
12.1 Sqemes kann nach eigenem Ermessen den Zugang des Kunden zur Plattform insgesamt oder zu einzelnen Abschnitten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt oder wenn Sqemes ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt. Wenn der Kunde trotz Abmahnungen wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, behält sich Sqemes das Recht vor, den Zugang dauerhaft zu sperren.
12.2 Im Falle einer vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung wird die Zugangsberechtigung gesperrt und der Kunde per E-Mail benachrichtigt.
12.3 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird nach Ablauf der Sperrfrist oder der dauerhaften Beseitigung des Sperrgrundes die Zugangsberechtigung wieder aktiviert und der Kunde per E-Mail benachrichtigt. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Personen, die dauerhaft gesperrt sind, sind dauerhaft von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut registrieren. Mit der dauerhaften Sperrung des Kunden ist Sqemes berechtigt, das Nutzungsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
12.4 Sqemes ist berechtigt, Inhalte zu löschen, die nicht den Bedingungen des Absatzes 8 entsprechen, wenn der Kunde diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung selbst löscht.
13. Vertragsdauer; Beendigung des Zugriffs
13.1 Der Kunde darf die Plattform für die in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts angegebene Dauer nutzen.
13.2 Sofern keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat (“Grundlaufzeit”). Nach Ablauf der Grundlaufzeit wird der Nutzungsvertrag jeweils um einen Monat verlängert, es sei denn, eine Partei kündigt ihn spätestens 7 Tage vor Ablauf der Grundlaufzeit oder der Verlängerungsfrist.
Ein Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr wird jeweils um weitere 12 Monate verlängert, wenn der Nutzungsvertrag nicht von einer Partei spätestens 30 Tage vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt wird.
13.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
13.4 Sqemes hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den folgenden Fällen: (i) der Kunde wird zahlungsunfähig oder überschuldet; (ii) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird gestellt (wobei die Regelung des §112 InsO unberührt bleibt), oder (iii) der Kunde befindet sich mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung oder eines wesentlichen Teils davon für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug oder ist mit der Zahlung der laufenden Vergütung in einem Betrag, der die für zwei Monate fällige Vergütung übersteigt, über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Verzug.
13.5 Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen (per Post oder E-Mail).
13.6 Wurde die Plattform dem Kunden im Rahmen von Self Managed Hosting überlassen, ist der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit verpflichtet, (i) die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen, (ii) die Plattform und alle Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) vollständig und endgültig von seinen Systemen zu löschen und (iii) alle anderen von Sqemes bereitgestellten Materialien und Dokumente auf eigene Kosten zurückzugeben.
13.7 Jegliche Nutzung der Plattform nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist nicht gestattet.
14. Datenschutz
14.1 Soweit Sqemes personenbezogene Daten für den Kunden zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verarbeitet, ist Sqemes ein Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und die Parteien schließen mit dem Abschluss dieses Nutzungsvertrags die zusätzliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
15. Vertraulichkeit
15.1 “Vertrauliche Informationen”
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieses Vertrages beziehen sich auf alle Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in sonstiger Form), die von einer Partei der anderen Partei (oder einer im Sinne des § 15 AktG verbundenen Gesellschaft) offengelegt werden. Dies umfasst insbesondere:
- Geschäftsgeheimnisse, Produkte, Software, einschließlich einzelner Komponenten, Quellcode, Herstellungsprozesse, Algorithmen, Know-how, Erfindungen, Geschäftsbeziehungen, Geschäftsstrategien, Geschäftspläne, Preislisten und Bedingungen.
- Dokumente und Informationen, die durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen geschützt und als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Art der Informationen oder der Übermittlungsumstände als vertraulich zu betrachten sind.
15.2 Ausschlüsse
Nicht als vertrauliche Informationen gelten Details:
- Bereits der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Übermittlung bekannt oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein zugänglich geworden, ohne dass eine Verletzung der Vertraulichkeitspflichten vorliegt;
- An eine Partei durch einen legitimen Dritten ohne Verletzung der Vertraulichkeitspflichten übermittelt.
15.3 Verpflichtungen
Die Parteien verpflichten sich zu:
- Behandeln Sie vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden Sie sie nur für den Zweck dieser Nutzungsvereinbarung;
- Vertrauliche Informationen nur an Vertreter weitergeben, deren Wissen wesentlich ist und die an die Bedingungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind;
- Schützen Sie vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff durch Dritte mittels geeigneter Vertraulichkeitsmaßnahmen;
- Geben Sie auf Anfrage oder ohne Aufforderung innerhalb von zehn Tagen nach der Anfrage oder Beendigung der Kooperationsvereinbarung alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien) auf eigene Kosten zurück oder vernichten Sie diese, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten verhindern dies. Die Regeln in Abschnitt 13.6 haben Vorrang für das Löschen von Plattformduplikaten.
15.4 Nichteinhaltung des Geschäftsgeheimnisgesetzes
Wenn vertrauliche Informationen nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses gemäß dem Gesetz über Geschäftsgeheimnisse entsprechen, unterliegen sie dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Abschnitt.
15.5 Dauer
Die Vertraulichkeitspflichten gemäß diesem Abschnitt bestehen auch nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung fort.
16. Änderung der Dienstleistungen und Nutzungsbedingungen
16.1 Änderungen durch Sqemes
Sqemes behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienste und diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Eine Änderung ist möglich, wenn die jeweilige Modifikation notwendig ist, um unvorhersehbare Änderungen bei Vertragsschluss zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich technischer oder rechtlicher Bedingungen, einschließlich der Bedingungen für die Nutzung von LLMs und Drittanbieter-Tools. Sqemes wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden in jedem Fall berücksichtigen. Die Erweiterung der Funktionalität, insbesondere die Einbeziehung zusätzlicher LLMs oder die Möglichkeit der Integration zusätzlicher Drittanbieter-Tools, ist unabhängig von diesen Bedingungen einseitig möglich.
16.2 Benachrichtigung über Änderungen
Änderungen werden dem Kunden im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung ihrer Gültigkeit, gelten die Änderungen für die Zukunft als angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist Sqemes berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, sofern Sqemes in der Änderungsmitteilung auf die Wirkung des Schweigens und das Kündigungsrecht hingewiesen hat.
16.3 Ausnahmen
Jegliche Änderung des Vertragsgegenstandes und der Hauptleistungspflichten, die zu einer insgesamt geänderten Vertragsstruktur führt, ist von der Änderungsbefugnis ausgeschlossen. In diesen Fällen wird Sqemes den Kunden über die beabsichtigten Änderungen informieren und ihm anbieten, das Vertragsverhältnis unter den dann geänderten Bedingungen fortzusetzen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht
Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
17.2 Gerichtsbarkeit
Gerichtstand ist ausschließlich Hessen, Deutschland. Sqemes ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
17.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anhang: LLM-Anbieter und ihre Nutzungsbedingungen
- GPT-3.5, GPT-4, Dall-E: OpenAI (US) [Terms](https://openai.com/policies/terms-of-use)